Rechtsprechung
   BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 204/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4585
BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 204/90 (https://dejure.org/1990,4585)
BAG, Entscheidung vom 18.10.1990 - 2 AZR 204/90 (https://dejure.org/1990,4585)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 204/90 (https://dejure.org/1990,4585)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,4585) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung wegen Arbeitsbummelei - Beweislast für depressive Erkrankung des Arbeitnehmers - Notwendigkeit von tatsächlichen Feststellungen durch das Arbeitsgericht - Eintritt von nachteiligen Auswirkungen im Bereich des Arbeitgebers ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 204/90
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die der Nachprüfung grundsätzlich nur dahin unterliegt, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist oder ob bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 Abs. 2 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob bei der gebotenen Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. BAGE 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAGE 1, 117 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG; BAGE 4, 152 = AP Nr. 18 zu § 3 TOA sowie BAG Urteil vom 20. Oktober 1959 - 3 AZR 279/56 - AP Nr. 71 zu § 1 KSchG).

    Insoweit stellt sich nicht die in der Literatur (vgl. KR-Becker, aaO, § 1 KSchG Rz 169, 170 mit Rechtsprechungsnachweisen; KR-Hillebrecht, aaO, § 626 BGB Rz 39; KR-Wolf, 3. Aufl., Grunds. Rz 339 ff.; U. Preis, Prinzipien des Kündigungsrechts, S. 369 ff.) erörterte Frage des verziehenen oder verwirkten Kündigungsgrundes, sondern die Frage nach einer unvollständigen Sachverhaltsbeurteilung und Interessenabwägung: Läßt der verständig und ruhig urteilende Arbeitgeber (so der Maßstab für die soziale Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung seit BAGE 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; ferner Senatsurteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung) selbst erkennen, daß er ein bestimmtes Verhalten noch nicht (allein) zum Anlaß einer Kündigung nehmen will, so muß er sich daran festhalten lassen.

    Der Umfang der dem Arbeitgeber obliegenden Darlegungslast ist allerdings davon abhängig, wie sich der Arbeitnehmer auf einen bestimmten Vortrag einläßt (vgl. BAG Urteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 237/75 - AP, aaO; BAG Urteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, mit Anm. von Otto).

  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 237/75

    Beweislast des Arbeitgebers für Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 204/90
    Ihn trifft daher auch die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß solche Tatsachen nicht vorgelegen haben, die die Handlung des Arbeitnehmers als gerechtfertigt erscheinen lassen (vgl. BAG Urteile vom 12. August 1976 - 2 AZR 237/75 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969, zu C III 1 c der Gründe; vom 24. November 1983 - 2 AZR 327/82 - AP Nr. 76 zu § 626 BGB; vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB, zu II 2 a der Gründe; vom 31. Mai 1990 - 2 AZR 535/89 - unveröffentlicht, zu II 2 a der Gründe und vom 12. Juli 1990 - 2 AZR 19/90 - unveröffentlicht, zu II 4 b der Gründe).

    Der Umfang der dem Arbeitgeber obliegenden Darlegungslast ist allerdings davon abhängig, wie sich der Arbeitnehmer auf einen bestimmten Vortrag einläßt (vgl. BAG Urteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 237/75 - AP, aaO; BAG Urteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, mit Anm. von Otto).

  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81

    Ultima-Ratio-Prinzip

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 204/90
    Insoweit stellt sich nicht die in der Literatur (vgl. KR-Becker, aaO, § 1 KSchG Rz 169, 170 mit Rechtsprechungsnachweisen; KR-Hillebrecht, aaO, § 626 BGB Rz 39; KR-Wolf, 3. Aufl., Grunds. Rz 339 ff.; U. Preis, Prinzipien des Kündigungsrechts, S. 369 ff.) erörterte Frage des verziehenen oder verwirkten Kündigungsgrundes, sondern die Frage nach einer unvollständigen Sachverhaltsbeurteilung und Interessenabwägung: Läßt der verständig und ruhig urteilende Arbeitgeber (so der Maßstab für die soziale Rechtfertigung einer verhaltensbedingten Kündigung seit BAGE 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; ferner Senatsurteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung) selbst erkennen, daß er ein bestimmtes Verhalten noch nicht (allein) zum Anlaß einer Kündigung nehmen will, so muß er sich daran festhalten lassen.

    Der Umfang der dem Arbeitgeber obliegenden Darlegungslast ist allerdings davon abhängig, wie sich der Arbeitnehmer auf einen bestimmten Vortrag einläßt (vgl. BAG Urteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 237/75 - AP, aaO; BAG Urteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, mit Anm. von Otto).

  • BAG, 17.03.1988 - 2 AZR 576/87

    Fristlose (außerordentliche) Kündigung: Voraussetzungen für eine Kündigung wegen

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 204/90
    Neben diesen von der Revision gerügten formellen Mängeln hat das Landesarbeitsgericht die Rechtsprechung des Senats vom 17. März 1988 (BAGE 58, 37 = AP Nr. 99 zu § 626 BGB) mißverstanden.

    Der Senat hat in der genannten Entscheidung - im übrigen für eine außerordentliche Kündigung - in häufigen Verspätungen ebenfalls eine konkrete Störung im Leistungsbereich und wegen der darin liegenden Vertragsverletzung einen Kündigungsgrund gesehen (vgl. aaO, zu II 4 der Gründe); er hat dann weiter darauf hingewiesen, im Rahmen der Interessenabwägung könnten durch die Leistungsstörung außerdem noch bedingte Beeinträchtigungen für den Betriebsablauf und den Betriebsfrieden sich zusätzlich nachteilig für den Arbeitnehmer auswirken (vgl. BAGE 58, 37, 51, 55 f. = AP, aaO, zu II 6 a und 7 der Gründe).

  • BAG, 12.07.1990 - 2 AZR 19/90

    Sozialwidrigkeit einer verhaltensbedingten Kündigung - Täuschung des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 204/90
    Ihn trifft daher auch die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß solche Tatsachen nicht vorgelegen haben, die die Handlung des Arbeitnehmers als gerechtfertigt erscheinen lassen (vgl. BAG Urteile vom 12. August 1976 - 2 AZR 237/75 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969, zu C III 1 c der Gründe; vom 24. November 1983 - 2 AZR 327/82 - AP Nr. 76 zu § 626 BGB; vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB, zu II 2 a der Gründe; vom 31. Mai 1990 - 2 AZR 535/89 - unveröffentlicht, zu II 2 a der Gründe und vom 12. Juli 1990 - 2 AZR 19/90 - unveröffentlicht, zu II 4 b der Gründe).
  • BAG, 11.04.1985 - 2 AZR 239/84

    Nachschieben von Kündigungsgründen - Anhörung bei Verdachtskündigung

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 204/90
    Es ist deswegen davon auszugehen, daß auch wegen des neuen Arbeitszeitdefizits gekündigt worden ist, dieser Kündigungsgrund also nicht lediglich nachgeschoben ist, wogegen im übrigen angesichts der Beteiligung des Betriebsrats keine Bedenken bestünden (vgl. BAGE 49, 39 = AP Nr. 39 zu § 102 BetrVG 1972 = EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 62, mit Anm. von Kraft; siehe zum Meinungsstand auch KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 164 ff.; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 128 ff.).
  • BAG, 20.10.1954 - 1 AZR 193/54

    Kündigung: personenbedingte Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 204/90
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit einer Kündigung (§ 1 Abs. 2 KSchG) handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die der Nachprüfung grundsätzlich nur dahin unterliegt, ob der Rechtsbegriff selbst verkannt ist oder ob bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 Abs. 2 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und ob bei der gebotenen Interessenabwägung alle wesentlichen Umstände berücksichtigt worden sind (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts; vgl. BAGE 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG; BAGE 1, 117 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG; BAGE 4, 152 = AP Nr. 18 zu § 3 TOA sowie BAG Urteil vom 20. Oktober 1959 - 3 AZR 279/56 - AP Nr. 71 zu § 1 KSchG).
  • BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 327/82

    Kündigung

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 204/90
    Ihn trifft daher auch die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß solche Tatsachen nicht vorgelegen haben, die die Handlung des Arbeitnehmers als gerechtfertigt erscheinen lassen (vgl. BAG Urteile vom 12. August 1976 - 2 AZR 237/75 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969, zu C III 1 c der Gründe; vom 24. November 1983 - 2 AZR 327/82 - AP Nr. 76 zu § 626 BGB; vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB, zu II 2 a der Gründe; vom 31. Mai 1990 - 2 AZR 535/89 - unveröffentlicht, zu II 2 a der Gründe und vom 12. Juli 1990 - 2 AZR 19/90 - unveröffentlicht, zu II 4 b der Gründe).
  • BAG, 31.05.1990 - 2 AZR 535/89

    Verhaltensbedingte Kündigung - Beweislast bei Rechtfertigungsgrund

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 204/90
    Ihn trifft daher auch die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß solche Tatsachen nicht vorgelegen haben, die die Handlung des Arbeitnehmers als gerechtfertigt erscheinen lassen (vgl. BAG Urteile vom 12. August 1976 - 2 AZR 237/75 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969, zu C III 1 c der Gründe; vom 24. November 1983 - 2 AZR 327/82 - AP Nr. 76 zu § 626 BGB; vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB, zu II 2 a der Gründe; vom 31. Mai 1990 - 2 AZR 535/89 - unveröffentlicht, zu II 2 a der Gründe und vom 12. Juli 1990 - 2 AZR 19/90 - unveröffentlicht, zu II 4 b der Gründe).
  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 204/90
    Ihn trifft daher auch die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß solche Tatsachen nicht vorgelegen haben, die die Handlung des Arbeitnehmers als gerechtfertigt erscheinen lassen (vgl. BAG Urteile vom 12. August 1976 - 2 AZR 237/75 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969, zu C III 1 c der Gründe; vom 24. November 1983 - 2 AZR 327/82 - AP Nr. 76 zu § 626 BGB; vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB, zu II 2 a der Gründe; vom 31. Mai 1990 - 2 AZR 535/89 - unveröffentlicht, zu II 2 a der Gründe und vom 12. Juli 1990 - 2 AZR 19/90 - unveröffentlicht, zu II 4 b der Gründe).
  • BAG, 20.10.1959 - 3 AZR 279/56

    Politisch zuverlässiger Arbeitnehmer - Druck familiärer Verhältnisse - Verlegen

  • BAG, 17.04.1956 - 2 AZR 340/55

    Verdacht der Untreue - Fristlose Entlassung - Vertrauensstellung - Filialleiter -

  • BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 515/54

    Änderung des Klagegrundes - Tätigkeitsmerkmale der Vergütungsgruppe - Nachprüfung

  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 505/13

    Bewerber für den Wahlvorstand - Sonderkündigungsschutz

    Bisher ist nicht konkret dargetan, welche Hindernisse vorlagen und weshalb er deshalb seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen konnte (vgl. dazu BAG 3. November 2011 - 2 AZR 748/10 - Rn. 23; 18. Oktober 1990 - 2 AZR 204/90 -) .
  • BAG, 03.11.2011 - 2 AZR 748/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vorwerfbarkeit der Pflichtverletzung -

    d) Der Arbeitgeber trägt im Kündigungsschutzprozess die Darlegungs- und Beweislast auch dafür, dass solche Tatsachen nicht vorgelegen haben, die das Verhalten des Arbeitnehmers gerechtfertigt oder entschuldigt erscheinen lassen (vgl. BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - BAGE 70, 262; 18. Oktober 1990 - 2 AZR 204/90 - zu II 3 a der Gründe, RzK I 10h Nr. 30) .

    Der Umfang der ihm obliegenden Darlegungslast ist allerdings davon abhängig, wie sich der Arbeitnehmer auf einen bestimmten Vortrag einlässt (BAG 18. Oktober 1990 - 2 AZR 204/90 - zu II 3 b der Gründe, aaO).

    Beruft er sich auf krankheitsbedingte Gründe kann es erforderlich sein, dass er substantiiert darlegt, woran er erkrankt war und weshalb er deshalb seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllen konnte (vgl. BAG 18. Oktober 1990 - 2 AZR 204/90 - aaO) .

  • BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 367/91

    Wichtiger Grund- Darlegungs- und Beweislast bei Rechtfertigungsgründen

    Die notwendige, substantiierte Einlassung des Arbeitnehmers ermöglicht dem Arbeitgeber erst die Überprüfung dieser tatsächlichen Angaben und auch einen erforderlichen Beweisantritt, falls er sie für unrichtig hält (Urteil vom 24. November 1983 - 2 AZR 327/82 - AP Nr. 76 zu § 626 BGB, zu B III 1 der Gründe; Urteil vom 6. August 1987 - 2 AZR 226/87 - AP Nr. 97 zu § 626 BGB; zur ordentlichen Kündigung Urteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 237/75 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969; vgl. zuletzt Senatsurteile vom 31. Mai 1990 - 2 AZR 535/89 -, 12. Juli 1990 - 2 AZR 19/90 -, 18. Oktober 1990 - 2 AZR 204/90 -, alle nicht veröffentlicht).
  • BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Im Urteil vom 18. Oktober 1990 (2 AZR 204/90 - unveröffentlicht) hat er angemerkt, wenn die festgestellte Leistungsstörung auch noch zu Betriebsablaufstörungen oder zu einer Beeinträchtigung des Betriebsfriedens führe, so könne sich dies im Rahmen der Interessenabwägung weiter zu Lasten des Arbeitnehmers auswirken.
  • BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 199/92

    Darlegungslast und Beweislast bei vom Arbeitnehmer behaupteter Erkrankung und

    Der Arbeitnehmer ist vielmehr gehalten, den Vorwurf, unberechtigt gefehlt zu haben, unter genauer Angabe der Gründe, die ihn an der Arbeitsleistung gehindert haben, zu bestreiten (ständige Rechtsprechung; vgl. Senatsurteil vom 24. November 1983 - 2 AZR 327/82 - AP Nr. 76 zu § 626 BGB, zu III 1 der Gründe; zuletzt Senatsurteil vom 18. Oktober 1990 - 2 AZR 204/90 - nicht veröffentlicht, zu II 3 a, b der Gründe).

    Der Arbeitnehmer muß aber dann, wenn er nicht auf ein ärztliches Attest verweisen kann, substantiiert darlegen, warum er krank war und weshalb er deswegen nicht zur Arbeit erscheinen konnte (Senatsurteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 237/75 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969; Senatsurteil vom 18. Oktober 1990, aaO).

  • LAG Hamm, 27.08.2007 - 6 Sa 751/07

    Leistungsverweigerungsrecht wegen Kinderbetreuung

    Der Arbeitnehmer ist vielmehr gehalten, den Vorwurf, unberechtigt gefehlt zu haben, unter genauer Angabe der Gründe, die ihn an der Arbeitsleistung gehindert haben, zu bestreiten (BAG 24. November 1983 - 2 AZR 327/82; BAG 18. Oktober 1990 - 2 AZR 204/90).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 06.11.2018 - 2 Sa 225/17

    Unwirksame außerordentliche Kündigung gegenüber einer ordentlich nicht mehr

    Der Arbeitgeber trägt im Kündigungsschutzprozess die Darlegungs- und Beweislast auch dafür, dass solche Tatsachen nicht vorgelegen haben, die das Verhalten des Arbeitnehmers gerechtfertigt oder entschuldigt erscheinen lassen (BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - BAGE 70, 262; BAG 18. Oktober 1990 - 2 AZR 204/90).

    Der Arbeitgeber trägt im Kündigungsschutzprozess die Darlegungs- und Beweislast auch dafür, dass solche Tatsachen nicht vorgelegen haben, die das Verhalten des Arbeitnehmers gerechtfertigt oder entschuldigt erscheinen lassen (BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - BAGE 70, 262; BAG 18. Oktober 1990 - 2 AZR 204/90).

  • ArbG Stuttgart, 15.04.2015 - 26 Ca 947/14

    Verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers - Diskriminierung - Urlaubsentgelt

    Der Arbeitgeber trägt im Kündigungsschutzprozess die Darlegungs- und Beweislast auch dafür, dass solche Tatsachen nicht vorgelegen haben, die das Verhalten des Arbeitnehmers gerechtfertigt oder entschuldigt erscheinen lassen (vgl. BAG 21. Mai 1992 - 2 AZR 10/92 - BAGE 70, 262; 18. Oktober 1990 - 2 AZR 204/90 - zu II 3 a der Gründe, RzK I 10h Nr. 30) .
  • LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 817/08

    Außerordentliche Kündigung eines Müllwerkers wegen pflichtwidriger

    Die Rechtsprechung legt dem Gegner der primär darlegungs- und beweispflichtigen Partei dann eine gewisse sekundäre Behauptungslast auf, wenn eine darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufes steht und keine näheren Kenntnisse der maßgebenden Tatsachen besitzt, wohingegen der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (vgl. BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02 - NJW 2004, 2848 - 2853; BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 204/90 - RzK I. 10 h Nr. 30).
  • LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 856/08

    Außerordentliche Kündigung eines Müllwerkers wegen pflichtwidriger

    Die Rechtsprechung legt dem Gegner der primär darlegungs- und beweispflichtigen Partei dann eine gewisse sekundäre Behauptungslast auf, wenn eine darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufes steht und keine näheren Kenntnisse der maßgebenden Tatsachen besitzt, wohingegen der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (vgl. BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02 - NJW 2004, 2848 - 2853; BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 204/90 - RzK I. 10 h Nr. 30).
  • LAG Hessen, 28.05.2014 - 12 Sa 404/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen privater

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.10.2019 - 6 Sa 67/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - arbeitsvertragliche Pflichtverletzung -

  • ArbG Herford, 18.06.2013 - 1 Ca 1457/12

    Zur außerordentlichen Kündigung aufgrund eigenmächtiger Urlaubsverlängerung wegen

  • LAG Baden-Württemberg, 26.10.2000 - 4 Sa 48/00

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen unentschuldigten

  • LAG Thüringen, 13.05.1996 - 8 Sa 495/95

    Betriebsbedingte Kündigung einer Buchhalters

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht